Was ein ambulanter Pflegedienst über Sozialversicherungen wissen sollte!

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Die gesetzlichen Sozialversicherungen

Trockener Tobak in kurz und knapp!

Deutschland ist ein Sozialstaat.

Das bedeutet: Für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu sorgen, gehört zu den grundlegenden Aufgaben von Politik und Gesetzgebung. Die gesetzliche Sozialversicherung soll Erwerbstätige und ihre Angehörigen gegen die wichtigsten Lebensrisiken absichern. 

– Arbeitslosigkeit

– Krankheit

– Pflegebedürftigkeit

– Unfall

– Alter

In Deutschland gibt es die “5 Säulen der Sozialversicherung”, die die Dienst-, Sach- und Geldleistungen der Leistungsträger  für die Bürger- / Versicherten regelt. 

Die Aufgaben der Rentenversicherung liegen nicht nur in der Zahlung von Altersrenten oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Gemäß §9 SGB VI erbringt die Rentenversicherung auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen, um Rentenzahlungen und Frühverrentungen zu vermeiden. Die Beiträge der gesetzliche Rentenversicherung werden hier 50% von Arbeitnehmer und zu 50% vom Arbeitgeber übernommen. 

Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es laut Sozialgesetzbuch, die “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit aber auch mitverantwortlich. Die Krankenkassen stehen den Versicherten durch Aufklärung, Beratung und Leistung zur Seite. Leistungen des Trägers sind unter anderem Behandlungskosten, Lohnersatz bei krankheitsbedingtem Ausfall sowie Vorsorgeuntersuchungen. 

Die soziale Pflegeversicherung hat vorrangig das Ziel die Kommunen zu entlasten und die Pflegesituation zu verbessern. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist die Pflegebedürftigkeit aufgrund Krankheit oder Behinderung und Zuordnung zu einem der fünf Pflegegraden, die der medizinische Dienst (MDK) vornimmt. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Leistungskatalog des SGB XI geregelt. 

Die Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach SGB VII mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Leistungen des Trägers können unter anderem Reha-Maßnahmen, Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Vorsorgemaßnahmen am Arbeitsplatz sein. 

Ziel der Arbeitslosenversicherung/Arbeitsförderung (SGB III) ist “dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen”. Die Leistungen sind unter anderem Arbeitslosengeld, Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche sowie Berufsberatung und Umschulungen. 

Mit welchen Sozialversicherungen sollte sich ein ambulanter Pflegedienst denn jetzt am besten auskennen?

Lass mich raten dein erster Gedanke ist die Kranken- und Pflegeversicherung 🙂

… Aber wichtig sind alle fünf Sozialversicherungen, besonders für die Lohnabrechnungen deiner Mitarbeiter/Arbeitnehmer. Allerdings spielen die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung natürlich eine besondere Rolle. 

Die Krankenversicherung hat folgenden Grundsatz: 

Das Wirtschaftlichkeitsgebot – ambulante vor stationären Maßnahmen (deshalb ist ja die Arbeit des Pflegedienstes so wichtig!!!)

Die Krankenkasse bezahlt den Pflegedienst, wenn es sich um Leistungen der häuslichen Krankenpflege HKP (z.B. an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen) geht, welche vom Arzt verordnet werden. Auch Menschen ohne Pflegegrad haben Anspruch auf häusliche Pflege, z.B. für eine Nachsorge nach einer Operation (Krankenhausvermeidungspflege).

Und die Pflegeversicherung: 

Sie ist zuständig für Menschen mit einem Pflegegrad. Hier werden die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistungen je Pflegegrad übernommen (Achtung ab dem 01. Januar 2022 Erhöhung der Pflegesachleistungen).

Pflegegrad 2: ab 01.01.2022 > 724€ statt bisher 689€

Pflegegrad 3: ab 01.01.2022 > 1363€ statt bisher 1298€

Pflegegrad 4: ab 01.01.2022 > 1693€ statt bisher 1612€

Pflegegrad 5: ab 01.01.2022 > 2095€ statt bisher 1995€.

Und das ist keine Nettigkeit vom Bund sondern erklärt sich meiner Meinung nach vorrangig aufgrund der steigenden Inflation.

Mit den Infos rund um das Soziale-Netz in Deutschland bist du erstmal gut aufgestellt.