Das steht in der HKP-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss.

Eine kompakte Darstellung der 47 seitigen HKP-Richtline

Kurz gesagt regelt die HKP-Richtline alles im Bezug auf Verordnung von, Überraschung, häuslicher Krankenpflege. 

In einem vorherigen Blogartikel haben wir die Quintessenz über die GKV erklärt und einer der wichtigsten Paragraphen des SGB V ist § 37 die häusliche Krankenpflege. 

Schau gerne noch einmal da rein, wenn du dir nicht mehr sicher bist. 

 -Blogartikel GKV-

Das SGB V beschreibt also auf gesetzlicher Ebene welche Leistungen von der GKV erbracht werden und wer Anspruch hat und die HKP-Richtline schreibt vor wie häusliche Krankenpflege verordnet wird.

Was ist die HKP-Richtlinie genau?

Die Richtlinie “regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Verordnerinnen und Verordner mit den durchführenden ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern.” Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis der verordnungsfähiger Maßnahmen und ein Sachverzeichnis, darunter folgende Punkte:

➡︎ Grundlagen

➡︎ Inhalte, Ziele und 

➡︎Umfang der häuslichen Krankenpflege

➪Krankenhausvermeidungspflege

➪Sicherungspflege

➪Unterstützungspflege

➡︎Verordnung der häuslichen Krankenpflege

➡︎Besonderheiten der Verordnung der psychiatrischen Krankenpflege

➡︎Dauer der Verordnung häuslicher Krankenpflege

➡︎Genehmigung von häuslicher Krankenpflege

➡︎Zusammenarbeit mit Pflegediensten/Krankenhäusern/Vertragsärzten

➡︎Information der Vertragsärzte

➡︎Sonderregelungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie

Hier die drei wichtigsten Paragraphen, die wir uns genauer anschauen:

§3 Verordnung der häuslichen Pflege

Voraussetzung für die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ist das ein Vertragsarzt diese zur Sicherung und, oder zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung verordnet, nachdem er den Patienten persönlich untersucht hat. 

Wird eine Verordnung im Rahmen der Krankenhausentlassung verschrieben kann der Krankenhausarzt soweit dies erforderlich ist, häusliche Krankenpflege für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach Entlassung verordnen.

Auf dem Vordruck 12 “Verordnung häuslicher Krankenpflege” werden die HKP verordnet und dann als Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.

Auf diesem Verordnungsvordruck sind folgende Punkte anzugeben:
➡︎ verordnungsrelevante Diagnose als medizinische Begründung für die häusliche Krankenpflege
➡︎ die zu erbringenden Leistungen
➡︎ Beginn, Häufigkeit und Dauer

Wichtig zu erwähnen ist, dass auf der Rückseite der Verordnung einzutragen ist, ob eine Person die mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt lebt, die HKP Leistungen erbringen kann. 

Völlig logisch ist natürlich, dass eine Verordnung von der Krankenkasse nicht genehmigt wird, sollten die verordneten Leistungen von einer Person die im Haushalt lebt erbracht werden können.

Werden Änderungen oder Ergänzungen der häuslichen Verordnung vorgenommen, wird eine erneute Unterschrift der Verordnerin oder des Verordners mit Stempel und Datumsangabe benötigt.

Achtung: Rückwirkende Verordnungen sind grundsätzlich nicht zulässig – Ausnahmefälle sind besonders zu begründen

§5 Dauer der Verordnung häuslicher Krankenpflege

Erstversorgung werden für den Zeitraum von 14 Tagen verordnet und beantragt, um den „Erfolg“ zu überprüfen. 

Sollte die Verordnung verlängert werden müssen, so wird eine Folgeverordnung ausgestellt, die auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden kann.

Achtung: Es muss die Notwendigkeit der Folgeverordnung begründet und in den letzten drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) vor Ablauf des verordneten Zeitraums gestellt werden.

§6 Genehmigung von häuslicher Krankenpflege

Der Versicherte muss die Vorlage der Verordnung bei der Krankenkasse einreichten und bedarf dessen Genehmigung bevor der Pflegedienst die Leistungen abrechnen kann. 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren kann zur Prüfung der Verordnung der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beauftragt werden. 

Wie ist der Ablauf bei der verordnung von HKP?

Bei einer Erst-Verordnung legt der Arzt fest welche HKP Leistungen verordnet werden müssen und füllt den Vordruck zur Verordnung aus. 

Der Versicherte muss die Verordnung bei seiner Krankenkasse einreichen (Arzt schreibt eine Verordnung über das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen). Genehmigt die Krankenkasse diese Leistung, kann der Pflegedienst mit der Krankenkasse abrechnen. 

Der Pflegedienst kann die Leistung auch schon vor Genehmigung der Krankenkasse erbringen. 

Bis zum Tag der Leistungsablehnung kann der Pflegedienst diese Leistungen dann auch mit der Krankenkasse abrechnen. Die Erstverordnung der Kompressionsstrümpfe läuft 14 Tage lt. HKP-Richtlinie (31b). Wenn der Patient die Kompressionsstrümpfe doch länger benötigt so erfolgt eine Folgeverordnung vom Arzt für weitere 3 Monate aus. 

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